Freitag, 5. Februar 2010
Genitalverstümmelung soll Straftatbestand werden
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leiden weltweit bis zu 140 Millionen Frauen unter den Folgen von Genitalverstümmelung. Der Eingriff, bei dem die äußeren weiblichen Genitalien beschnitten werden, verursacht schwere körperliche und seelische Schäden. Durch Einwanderung aus diesen Ländern sei auch Deutschland betroffen, erklärte Niebel. Das Bundesentwicklungsministerium unterstütze daher einen Gesetzentwurf von Baden-Württemberg und Hessen zur Änderung der Strafbarkeit in Deutschland. Der Bundesrat berät in seiner nächsten Sitzung am kommenden Freitag über einen entsprechenden Gesetzentwurf, der Genitalverstümmelung auch in Deutschland als Straftatbestand festschreibt. Zudem soll das deutsche Strafrecht auch dann gelten, wenn die Tat im Ausland begangen wurde, das Opfer aber seinen Wohnsitz in Deutschland hat. In den Ausschüssen der Länderkammer war der Entwurf bereits auf große Zustimmung gestoßen, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Auch die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Astrid Rothe-Beinlich, sprach sich für einen eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch aus. Genitalverstümmelung dürfe „nicht weiter nur als einfache Körperverletzung geahndet und damit etwa mit einer Ohrfeige gleichgesetzt werden“. Durch Aufklärung müssten vor allem aber auch die Eltern zum Umdenken bewegt werden, erklärte Rothe-Beinlich. Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) drängte auch auf wirksamere Gesetze in den betroffenen Ländern. Zwar gebe es bereits in vielen Staaten entsprechende Gesetze, oft reichten sie aber nicht aus, „um die tief verwurzelte Tradition zu bekämpfen“, erklärte Geschäftsführerin Renate Bähr. Durch Aufklärung müssten den Menschen zudem Alternativen aufgezeigt werden. © afp/aerzteblatt.de Um Nachrichten kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden. |
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