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Freitag, 5. Februar 2010
Genitalverstümmelung soll Straftatbestand werden

Berlin – Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) hat zu einem verstärkten Engagement gegen weibliche Genital­verstümmelung aufgerufen und einen eigenen Straftat­bestand gefordert. Die vor allem in afrikanischen Ländern verbreitete Praxis sei eine „schwere Menschen­rechts­verletzung“, erklärte Niebel anlässlich des Internationalen Aktionstages gegen weibliche Genital­verstümmelung am Samstag. Im Kampf „gegen diese Grausamkeit“ sei aber auch in Deutschland mehr Einsatz gefordert, erklärte der Minister. „Für Genitalverstümmelungen darf es in unserer Gesellschaft keinen Raum geben.“

Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leiden weltweit bis zu 140 Millionen Frauen unter den Folgen von Genitalverstümmelung. Der Eingriff, bei dem die äußeren weiblichen Genitalien beschnitten werden, verursacht schwere körperliche und seelische Schäden.

Opfer von Genitalverstümmelung leiden nach Angaben des UN-Kinderhilfswerks UNICEF oftmals an starken Schmerzen, Blutungen und Unfruchtbarkeit, manche sterben sogar. Die Praxis ist demnach vor allem in 28 Ländern in Afrika und im Nahen Osten verbreitet. 

Durch Einwanderung aus diesen Ländern sei auch Deutschland betroffen, erklärte Niebel. Das Bundesentwicklungsministerium unterstütze daher einen Gesetzentwurf von Baden-Württemberg und Hessen zur Änderung der Strafbarkeit in Deutschland.

Der Bundesrat berät in seiner nächsten Sitzung am kommenden Freitag über einen entsprechenden Gesetzentwurf, der Genitalverstümmelung auch in Deutschland als Straftatbestand festschreibt. Zudem soll das deutsche Strafrecht auch dann gelten, wenn die Tat im Ausland begangen wurde, das Opfer aber seinen Wohnsitz in Deutschland hat. In den Ausschüssen der Länderkammer war der Entwurf bereits auf große Zustimmung gestoßen, wie das Bundesjustizministerium mitteilte.

„Wir brauchen Rechtsklarheit, die deutlich macht, dass Deutschland diese schwere Gewalt an Mädchen und Frauen auch dann nicht toleriert, wenn sie im Ausland stattfindet“, erklärte Niebel. In Zukunft müsse jedes Mädchen in Deutschland unversehrt aufwachsen können. 

Die Vorsitzende des Bundestags-Frauenausschusses, Sibylle Laurischk (FDP), forderte, das Thema in die Lehr- und Ausbildungspläne von Lehrern, Erziehern, Ärzten, Polizisten und Behördenmitarbeitern aufzunehmen, um diese für die Problematik zu sensibilisieren. Die SPD-Expertin für Frauengesundheit, Mechthild Rawert, appellierte an die internationale Gemeinschaft, Genitalverstümmelung als Menschenrechtsverletzung weltweit zu ächten.

Auch die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Astrid Rothe-Beinlich, sprach sich für einen eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch aus. Genitalverstümmelung dürfe „nicht weiter nur als einfache Körperverletzung geahndet und damit etwa mit einer Ohrfeige gleichgesetzt werden“. Durch Aufklärung müssten vor allem aber auch die Eltern zum Umdenken bewegt werden, erklärte Rothe-Beinlich.  

Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) drängte auch auf wirksamere Gesetze in den betroffenen Ländern. Zwar gebe es bereits in vielen Staaten entsprechende Gesetze, oft reichten sie aber nicht aus, „um die tief verwurzelte Tradition zu bekämpfen“, erklärte Geschäftsführerin Renate Bähr. Durch Aufklärung müssten den Menschen zudem Alternativen aufgezeigt werden. © afp/aerzteblatt.de

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