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Donnerstag, 20. März 2008
Private Krankenversicherer klagen gegen Gesundheitsreform

Günter Dibbern

Düsseldorf – Die beiden privaten Krankenversicherungen Victoria und DKV haben Klage am Bundesverfassungsgericht gegen die Gesundheitsreform eingereicht. Die Klage richte sich gegen die Pflicht der privaten Kassen, ab Januar 2009 einen verbandseinheitlichen Basistarif mit Annahmezwang anzubieten, teilte der DKV-Vorstandsvorsitzende Günter Dibbern am Donnerstag mit.

Die Versicherungen wehren sich dagegen, dass dieser Basistarif mit den Tarifen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar und auf deren Höchstbeitrag begrenzt sein müsse. Verfassungswidrig sei zudem, dass Versicherte bei beim Wechsel eines Anbieters ihre Altersrückstellungen nun laut Gesetz mitnehmen können.

Die klagenden Versicherungen werden von dem Berliner Verfassungsrechtler Helge Sodan vertreten. Die Einführung eines Basistarifs der sich in den Leistungen an der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren muss, sei „eine entscheidende Abkehr von den bisherigen Versicherungsprinzipien der privaten Krankenversicherung“, sagte Sodan der Zeitung „Thüringer Allgemeine“.

Die Leistungen im Basistarif würden aber nicht durch die Versicherten in diesem Tarif finanziert. „Zahlen müssen das die Altkunden der Versicherungen über höhere Beiträge“, sagt der Verfassungsrechtler. 

Die Versicherer sehen darin einen Verstoß gegen ihre Grundrechte der Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie. Der PKV-Verband hat dem Bericht zufolge mehr als 30 Einzelklagen von Versicherungen angekündigt, die 95 Prozent der Privatversicherten vertreten. © ddp/aerzteblatt.de

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